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Der Tod eines Menschen ist ein tiefer Einschnitt für alle, die ihm verbunden waren. Der christliche Glaube stützt sich auf die Hoffnung, dass wie das Leben so auch der Tod in Gottes Händen liegt. Es geht tiefer Trost von der Gewissheit aus, dass kein Mensch von Gott vergessen wird und dass Gottes Urteil über ein Menschenleben alles menschliche Urteilen übersteigt. Allen, die um einen geliebten Menschen trauern, wird zugesagt: Unsere Verstorbenen bleiben bei Gott in guten Händen.

Im Trauergottesdienst nehmen wir Abschied von dem Verstorbenen. Wir feiern diesen Gottesdienst in der Hoffnung und Zuversicht, dass die Verstorbenen aufgenommen sind in die Gegenwart Gottes durch Jesu Auferstehung von den Toten.

Ein kleiner Leitfaden zur Unterstützung im Trauerfall

1. Hausabendmahl und Begleitung durch den Pfarrer

Wenn jemand um den nahen Tod eines Angehörigen weiß oder selbst mit dem Wissen um seinen bevorstehenden Tod lebt, dann ist es gut, Kontakt zum Pfarrer aufzunehmen. Rufen Sie ihn an – er wird sonst womöglich nicht rechtzeitig benachrichtigt (Pfr. Judith Kierschke, Tel.613-748 9745 oder Kirchenbüro 613-733-5804). Es ist hilfreich, noch ein Gespräch mit einem Seelsorger führen zu können. Es könnte noch ein Hausabendmahl, auch mit den Angehörigen, gefeiert werden.

2. Aussegnung

Wenn ein Angehöriger gestorben ist, kommt der Pfarrer – wenn es zeitlich irgend geht – gern zur Aussegnung in die Wohnung, ins Heim oder ins Krankenhaus. Zu solch einer Aussegnungsfeier versammelt sich die Familie, es können Freunde, Nachbarn und Kinder dabei sein. Es werden Kerzen angezündet, Psalmengebete gesprochen, Lieder gesungen. Es ist trostreich, sich für den Abschied von dem oder der Verstorbenen Zeit zu nehmen und sich in den Segen und Schutz des kirchlichen Abschiedsrituals zu begeben.

3. Terminabsprache für die Beerdigung

Stimmen Sie den Termin für den Trauergottesdienst unbedingt mit Ihrem Pfarrer ab, bevor es zu einer Terminfestlegung mit dem Bestattungsinstitut kommt. Der Pfarrer wird möglich machen, was irgend geht.

4. Wie und wo bestatten?

Es ist hilfreich, wenn Details der Beerdigung mit dem Sterbenden noch zu Lebzeiten angesprochen werden können. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.

Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihren Pfarrer wenden.

5. Trauergespräch

Zur Vorbereitung des Trauergottesdienstes findet ein Trauergespräch zwischen dem Pfarrer und den Angehörigen statt. Hier finden Trauer, Erinnerung und persönliche Fragen Platz. Es wird der Ablauf der Trauerfeier und der Beisetzung auf dem Friedhof besprochen. Vielleicht hat der oder die Verstorbene sich einen besonderen Bibelvers oder ein bestimmtes Lied gewünscht. Hilfreich ist es, sich Stichpunkte für den Lebenslauf zurechtzulegen.

6. Trauergottesdienst

Im Mittelpunkt der Trauerfeier steht neben den Liedern und Lesungen die Predigt über einen Bibelvers. Das Leben des oder der Verstorbenen kommt in der Traueransprache noch einmal zur Sprache.

7. Gedenken

Am Sonntag nach der Bestattung wird im Gottesdienst der Verstorbenen gedacht, es werden ihre Namen genannt und in der Fürbitte für sie und die Angehörigen gesondert gebetet. Einmal im Jahr, am Totensonntag (Ewigkeitssonntag) findet ein besonderer Gottesdienst statt, bei dem das Gedenken an die Verstorbenen aber auch unsere christliche Hoffnung im Angesicht des Todes im Mittelpunkt stehen.

Weitere Hilfe finden Sie unter www.trauernetz.de.

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